Gemeinderat lehnt Einführung des sogenannten „wiederkehrenden Beitrags Straßenausbau“ (Straßensteuer) ab.
Keine neue Abgabe in Hilgert
Kommunales
Keinen Erfolg hatte in der letzten Sitzung die Verwaltungsvorlage, ab dem Jahr 2014 den sogenannten „wiederkehrenden Beitrag (wkB) Straßenausbau“ in Hilgert einzuführen. Der Gemeinderat lehnte es mit sieben zu sechs Stimmen - bei drei Enthaltungen - ab, die Verwaltung mit den entsprechenden Vorarbeiten und der Ausarbeitung einer neuen Abgabensatzung zu beauftragen.
Hintergrund für die Ablehnung der Verwaltungsvorlage sind u. a. nicht nach-zuvollziehende Angaben über eine mögliche Höhe der Abgabe (die Rede war von einem Betrag zwischen 0,09 € und 0,30 € je m² Berechnungsfläche) wie auch die Tatsache, dass diese neue Abgabe unter Fachjuristen sehr umstritten ist.
In diesem Zusammenhang sind vor dem Bundesverfassungsgericht (BVG) zwei Verfassungsbeschwerden anhängig; außerdem hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Streitverfahren verfassungsrechtliche Bedenken gegen diesen sogenannten wkB geltend gemacht, ein entsprechendes Gerichtsverfahren bereits im Jahr 2011 ausgesetzt und im Wege einer „Richtervorlage“ ebenfalls dem BVG seine Bedenken gegen den wkB „Straßenausbau“ zur Entscheidung vorgelegt.
Der Ausgang dieser Verfahren ist offen, der Zeitpunkt der Entscheidung ebenfalls.
Wegen Einzelheiten in diesem Zusammenhang siehe vorherige Veröffentlichung auf dieser Homepage.
Wir begrüßen die Mehrheitsentscheidung des Gemeinderats ausdrücklich, denn es macht keinen Sinn, vor einem abschließenden Urteil des BVG diese sogenannten „Beiträge“ einzuführen und zu erheben, die eventuell, bei einer Entscheidung gegen diese Abgabeart, verzinst wieder zurückgezahlt und danach - für bereits durchgeführte Maßnahmen - „Einmalbeiträge“ nach erhoben werden müssten.
Das alles schließt nicht aus - nach und insbesondere unter Berücksichtigung der Entscheidung des BVG - darüber nachzudenken, ob gegebenenfalls künftig auf andere Art und Weise als derzeit der Ausbau von Gemeindestraßen finanziert werden kann.
wk
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