SPD/FDP-Fraktionsgemeinschaft im Verbandsgemeinderat informiert:
Keine Zustimmung der Fraktion zur erneuten Änderung des Flächennutzungsplans und der Ausweisung eines neuen Baugebietes „Am Sonnenhang“
Nachdem der Versuch der Verwaltung und des Stadtrats gescheitert ist, den Bebauungsplan „Am Sonnenhang“ im sogenannten „vereinfachten Verfahren“ durch zu winken, erfolgte eine erneute Änderung des Flächennutzungsplans.
Nach ausführlicher Beratung sowohl in den Ausschusssitzungen, mit der Verwaltung sowie innerhalb der Fraktion hat die SPD/FDP-Fraktionsgemeinschaft gegen die Ausweisung des neuen Baugebietes „Am Sonnenhang“ gestimmt. Die Gründe hierfür waren:
1.) Die Bevölkerung in Höhr-Grenzhausen ist in den letzten Jahren deutlich stärker
zurückgegangen wie die bisherige Änderung des Flächennutzungsplans zu Grunde gelegt. Auch die voraussichtlich in den nächsten Wochen erscheinende neue regionalisierte Bevölkerungsvorausberechnung wird dies bestätigen. Folglich hätte als logische Schlussfolgerung die Verwaltung eine Änderung des Flächennutzungsplans vorlegen müssen, die weniger und nicht mehr Baugebiet für Höhr-Grenzhausen vorsieht. Dies tat sie aufgrund der politischen Mehrheiten im Stadtrat nicht.
2.) Die Planungsgemeinschaft Mittelrhein-Westerwald sowie die Kreisverwaltung hat zu der Änderung des Flächennutzungsplans bzgl. des neuen Baugebiets kein positives Votum abgegeben.
3.) In den Gesprächen wurde deutlich, dass es einzig und allein darum geht, Geld in die Stadtkasse zu spülen, ohne einen nur groben Ansatz von Stadtentwicklung zu liefern. Es wurde geradezu beispielhaft genannt, dass man als Zielgruppe Pendler aus dem Kölner bzw. Rhein-Main-Gebiet bevorzugt, die möglichst Einkommensteuer zahlen, aber keinen Bezug zu der Stadt haben.
4.) Kurz vor den Ausschussberatungen wurde ein umfangreiches Gutachten zum Artenschutz vorgelegt. Die Auswirkungen im Bereich geschützten „Käfer und Reptilien“ wurden nicht näher untersucht. Der Bereich Vögel – hier spricht man von 34 schützenswerten Vogelarten – wurde sehr standardisiert nach einem vom Gutachter vorgesehenen Muster untersucht nach der Auffassung, dass sich der Eingriff in die Natur durch diese Maßnahme auf alle Vogelarten gleichmäßig auswirkt, und es letztendlich keine Bedrohung der Art darstellt, wenn vereinzelt
Vogelarten durch den massiven Eingriff in die Natur sterben. Andererseits wurden
Vogelarten, die mit einer Veränderung des Umfeldes durchaus zu recht kommen, genauso beurteilt wie Vogelarten, die eben nicht mit einem derart massiven Eingriff in das Umfeld zu recht kommen. Insbesondere wurde in dem Gutachten übersehen, dass Vogelarten aufgeführt sind, die in Rheinland-Pfalz als ausgestorben gelten: Wenn von dieser Vogelart ein oder zwei Exemplare aufgrund des Entzugs des Nahrungsgebietes in ihrer Existenz bedroht
sind, würde dies de facto das Aussterben der Vogelart in Rheinland-Pfalz bedeuten.
Bemerkenswert ist auch, dass „zufälligerweise“ das Gutachten von einem Mitarbeiter des Planungsbüros erstellt worden ist, das bereits mit der Planung des Baugebietes beauftragt ist. Hier hätte von der Verwaltung eine höhere Sensibilität erwartet werden können.
Abschließend sei erwähnt, dass aus der Beantwortung der Einsprüche der Bürger sowie die Behandlung der Anliegen im Verbandsgemeinderat von Seiten der Fraktionen CDU, FWG und „neue Fraktion“ nicht der Eindruck gewonnen werden konnte, das man mit den betroffenen Bürgern wegen ihrer Anliegen in einen Dialog treten wollte. Bei der Vorberatung wurde von Ausschussmitglied
Hartmut Pinnow angeregt, bei der Auseinandersetzung wegen des neuen Baugebietes auf Mediation zur Konfliktbewältigung und Lösung zu setzen, um beiden Seiten unnötige Kosten und ein angwieriges Verfahren durch die gerichtlichen Instanzen zu ersparen.
(HP)