Ausgangslage:
Der Westerwaldkreis als Baulastträger der K120 –vertreten durch den Landesbetrieb Mobilität (LBM)- plant den Ausbau der Kirchhohl in Hilgert. Im Zuge dieses Ausbaus soll die Straße für alle Verkehrsteilnehmer verkehrssicherer werden. Hierfür wird die Fahrbahn verbreitert, um einen Gegenverkehr auch von Schwerlastfahrzeugen problemlos zu ermöglichen. Zusätzlich plant die Ortsgemeinde durch den Bau eines talseitigen Gehwegs innerhalb der Ortslage auch für Fußgänger die Verkehrssicherheit herzustellen. Die Kosten für den Ausbau der Straße teilen sich Westerwaldkreis , Ortsgemeinde und Anlieger.
Sachstand zur Ausbaumaßnahme „Kirchhohl“ in Hilgert
Kommunales
Der Kreis trägt die Kosten soweit sie auf den Ausbau der Straßenflächen entfallen; Ortsgemeinde und Anlieger teilen sich die Kosten für den Ausbau des Gehweges hälftig zu je 50 %. Insofern werden die Anlieger entsprechend der Ausbau-Beitragssatzung zu Ausbaubeiträgen für die Errichtung des Gehweges herangezogen.
Sachstand 25.01.2012:
Seitdem die Planungen letztes Jahr (11.05.2011) abgeschlossen wurden, hat die Verwaltung versucht , in einem einvernehmlichen Abstimmungsverfahren mit den Anliegern Baurecht herzustellen. Denn für die Anlage des Gehweges und die Verbreiterung der Fahrbahnflächen müssen kleinere Grenzflächen der Anlieger hinzu erworben werden. Aufgrund nicht ausräumbarer Einwendungen einiger Anlieger war dies jedoch nicht möglich. Insofern hat der Landesbetrieb Mobilität einerseits und die Ortsgemeinde als Baulastträger der Nebenanlage andererseits in der letzten Gemeinderatssitzung am 25.01.2012 beschlossen, das Baurecht in einem förmlichen Planfeststellungsverfahren herzustellen.
-pb
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