SPD/FDP-Fraktionsgemeinschaft im Verbandsgemeinderat informiert:
Verwaltung soll Schadenersatzansprüche prüfen
Die Verbandsgemeindeverwaltung hat in der Vergangenheit bei den „Einmalbeiträgen“ für die Abwasserbeseitigung bei zwei Gewerbegebieten eine beträchtliche Anzahl von Grundstücken günstiger abgerechnet als die privat genutzten Grundstücke in Wohngebieten. Der dadurch entstandene finanzielle Schaden für den Abwasserbetrieb liegt bei rd. 767.000,00 € und musste später durch z. B. Kapitalmarktmittel kompensiert werden. Tilgung und Sollzinsen dafür belasten seit Jahren die laufenden Entgelte „Abwasserbeseitigung“ mit einer erheblichen fünfstelligen Summe.
Verwaltung soll Schadenersatzansprüche prüfen
Kommunales
In einem vor dem Verwaltungsgericht Koblenz geschlossenen Vergleich vom 30.
November 2009 (Aktenzeichen 3 K 1247/08. KO), wegen der finanziellen Auswirkungen des Beitragsverzichts auf die Abwasserentgelte, hat das Verwaltungsgericht unter anderem festgestellt, dass insbesondere der Verzicht auf die Erhebung satzungsgemäßer Einmalentgelte „Abwasserbeseitigung“ in einem Gewerbegebiet unter keinen rechtlichen Gesichtspunkten vertretbar ist und in einem weiteren Gewerbegebiet die Rechtmäßigkeit der vorgenommenen Abrechnung sinngemäß mehr als nur in Zweifel gezogen.
Aufgrund der Entgelterhöhungen in 2013, als Folge der Einführung einer „Eigenkapitalverzinsung“, die insbesondere beim „wiederkehrenden Beitrag Oberflächenwasser“ zu einer geradezu extremen Erhöhung von rund 18 % geführt hat, hat die SPD/FDP-Fraktionsgemeinschaft bereits in der Verbandsgemeinderatssitzung am 03.12.2012 die Verwaltung gebeten, die Verantwortlichkeit für den rechtswidrig zustande gekommenen Beitragsverzicht (den Einnahmeausfall) festzustellen und die Möglichkeit von Schadenersatzansprüchen durch neutrale Dritte prüfen zu lassen, um eventuell auf diese Weise den finanziellen Druck auf die laufenden Entgelte zu verringern. Denn dieser Einnahmeausfall und die daraus resultierenden Folgekosten tragen nach Auffassung der Fraktionsgemeinschaft mit zu dem Finanzbedarf bei, der jetzt im Wirtschaftsjahr 2013 durch eine Verzinsung des Eigenkapitals über die laufenden Entgelte generiert werden soll.
-wk-
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