Die Erwartung, dass das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bis zur Jahreswende 2013/14 entweder über den vom Verwaltungsgericht Koblenz vorgelegten Normenkontrollantrag oder aber über die anhängigen Verfassungsbeschwerden gegen das Kommunalabgabegesetz von Rheinland-Pfalz wegen des "wkB Straßenbau" entscheiden würde, haben sich nicht erfüllt.
Wann mit einer Entscheidung gerechnet werden kann, ist nach wie vor offen.
Inzwischen gibt es weitere kritische Stimmen zum Thema, insbesondere dann, wenn eine Kommune beabsichtigt, den wkB vor einer Entscheidung des BVerfG einzuführen. So hat z.B. der ehemalige Vorsitzende Richter am BVerfG, Ulrich Storost, aus Anlass der im letzten Jahr stattgefundenen "Beitragstagen Rheinland-Pfalz" ausgeführt, dass, erhebe eine Kommune anstelle des "Einmaligen Beitrages" den "wkB", sie Gefahr läuft, durch ein solches Vorgehen "sehenden Auges das Risiko" einzugehen, dass sich diese Satzungsänderung bei einer entsprechenden Entscheidung des BVerfG als nichtig erweist und - je nach den Umständen - dann überhaupt keine Refinanzierung ihrer Straßenbaukosten mehr möglich ist.
Als Anhang der Vorlagenbeschluss des VerwG KO an das BVerfG in Sachen wkB Straßenausbau
Wir werden weiter über dieses wichtige Thema informieren.