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SPD Hilgert-Kammerforst

Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 - Ist beabsichtigter Aufdruck auf Wahlzetteln unzulässige Wahlbeeinflussung?

Aktuell


Meinungsverschiedenheiten sind inzwischen darüber aufgetreten, ob der vorgesehene Aufdruck auf den Kommunalwahlzetteln, der mehr Frauen für die Gemeinderäte und Kreistäge gewinnen soll, verfassungskonform ist. Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof (VGH) hat eine entsprechende Verfassungsbeschwerde zwar als unzulässig zurückgewiesen (Pressemitteilung Nr. 4/2014), jedoch hat die Landesregierung wohl aufgrund der Hinweise des VGH selbst einen Normenkontrollantrag gestellt (Pressemitteilung Nr. 5/2014) um die Rechtmäßigkeit des beabsichtigten Aufdrucks prüfen zu lassen.


 


Wir werden weiter über das Thema informieren.

 
 

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