Meinungsverschiedenheiten sind inzwischen darüber aufgetreten, ob der vorgesehene Aufdruck auf den Kommunalwahlzetteln, der mehr Frauen für die Gemeinderäte und Kreistäge gewinnen soll, verfassungskonform ist. Der rheinland-pfälzische Verfassungsgerichtshof (VGH) hat eine entsprechende Verfassungsbeschwerde zwar als unzulässig zurückgewiesen (Pressemitteilung Nr. 4/2014), jedoch hat die Landesregierung wohl aufgrund der Hinweise des VGH selbst einen Normenkontrollantrag gestellt (Pressemitteilung Nr. 5/2014) um die Rechtmäßigkeit des beabsichtigten Aufdrucks prüfen zu lassen.
Wir werden weiter über das Thema informieren.


