Wie aus für gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen in Erfahrung gebracht werden konnte, wird das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) aller Vorrausicht nach in Sachen "WkB Straßenbau" noch im Frühjahr 2014 eine Entscheidung treffen. So sollen - dem Vernehmen nach - zumindest die beiden anhängigen Verfassungsbeschwerden und nicht der Normenkontrollantrag des Verwaltungsgerichts Koblenz Gegenstand des Verfahrens sein.
Denkbar ist daher, dass noch vor der Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz am 25. Mai diesen Jahres Klarheit darüber bestehen wird, ob der "WkB Straßenausbau" in der in Rheinland-Pfalz aktuell umgesetzten Art und Weise verfassungskonform ist.


